Die Kindertagesstätten sind auf Wunsch der hessischen Landesregierung seit dem 22.02.2021 wieder in einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurückgekehrt.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es seitens der hessischen Landesregierung keine neuen Informationen zum Betrieb der Kindertagesstätten. Der Appell, die Einrichtungen zurückhaltend zu nutzen, besteht somit weiterhin. Oberste Priorität hat dabei noch immer der Gesundheitsschutz aller. Die Eltern aller Kitakinder wurden jetzt davon in Kenntnis gesetzt, dass der Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern beschlossen hat, dass es ab April 2021 keine Ausnahmeregelung bezüglich der Beitragsregelung geben wird. Der Kostenbeitrag wird, entsprechend dem gebuchten Betreuungsmodell, gemäß der gültigen Kostenbeitragssatzung fällig.
Hier geht es zum Elternbrief Stand: 29. März 2021
Kindergartenbeiträge für die Monate Januar, Februar und März werden auf Antrag zurückerstattet
Die Gemeinde Groß-Zimmern ist eine familienfreundliche Kommune und möchte der
außergewöhnlichen Zeit der Pandemie, die für alle Beteiligten mit besonderen Belastungen verbunden ist, Rechnung tragen. Deshalb wurde jetzt eine Lösung zur Entlastung für alle Familien gefunden, deren Kinder eine kommunale Tageseinrichtung der Gersprenzgemeinde besuchen.
So haben Eltern, deren Kinder im Januar, nicht mehr als fünfmal eine gemeindliche Kita besucht haben, im Februar die Möglichkeit, die bereits für den Monat Januar von der Kassenverwaltung eingezogenen Kitagebühren sowie das Mittagessengeld, per Antrag, zurückzufordern.
Dasselbe gilt im März für den Monat Februar, da der Kitabeitrag für den Monat Februar unter Einhaltung der satzungsgemäßen Bestimmungen, fristgemäß abgebucht wird.
Da sich die pandemische Lage weiterhin kritisch darstellt, hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern beschlossen, die oben angeführten Beitragsregelungen, um den Monat März 2021 zu verlängern.
Eine Beitragspflicht bleibt somit zunächst erhalten und die Gemeindeverwaltung bittet alle Selbstzahler die anfallenden Gebühren weiter zu zahlen und ihren Dauerauftrag nicht zu stoppen.
Der Antrag zur Rückerstattung ist in allen gemeindlichen Kindertagesstätten erhältlich und steht hier zum Download zur Verfügung. Eine Unterschrift seitens der Eltern und der KiTa ist zwingend erforderlich. Sobald der vollständige Antrag der Gemeindekasse vorliegt, erfolgt eine zeitnahe Rückerstattung der Beiträge.
Hier geht es zum Elternbrief Stand 22. Februar 2021