Behinderung Feststellung


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung muss schriftlich oder online (in beiden Fällen mit der dazugehörigen und unterschriebenen Einverständniserklärung) bei den Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragt werden.

Zuständige Abteilungen