Präventive Maßnahmen
Gefahrenpotentiale erkennen und beheben
Ein gewisses Gefahrenpotential ist immer vorhanden, wenn Kinder und Jugendliche jeden Morgen den Weg zur Schule antreten. Mit verschiedenen präventiven Maßnahmen haben in den vergangenen Wochen Polizeibeamte der Polizeistation Dieburg und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde der Gemeinde Groß-Zimmern sich den unterschiedlichsten Themen zur Verhütung von Unfällen angenommen.
Überprüfung der Fahrräder an der Albert-Schweitzer-Schule
Als erstes stand die Überprüfung der Fahrräder in der Albert-Schweitzer-Schule an. Dabei wurden 48 Fahrräder bemängelt. Bei einer Nachkontrolle wurden 28 Räder mit einer nun funktionsfähigen Beleuchtung wieder vorgeführt. 15 Schüler*innen nahmen diesen Termin nicht wahr.
Die Eltern werden jetzt nochmals persönlich angeschrieben und darauf hingewiesen im Eigeninteresse zur Sicherheit für ihre Kinder die Mängel zu beheben.
Blitz für Kids in der Frankfurter Straße
Kinder lassen sich schnell ablenken und können komplexe Verkehrssituationen noch nicht so gut aufnehmen wie Erwachsene. Grundlage zur Unfallverhütung ist deshalb die besondere Vorsicht- und Rücksichtnahme gegenüber Kindern sowie eine angemessene Geschwindigkeit, die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergibt. Siehe: § 3 StVO (Geschwindigkeit)
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Um die Verkehrsteilnehmer*innen für diese Thematik zu sensibilisieren hat das Hessische Landeskriminalamt die Präventionsmaßnahme „Blitz für Kids“ entwickelt.
Im Rahmen dieser Aktion bauten kürzlich Polizeibeamten der Polizeistation Dieburg, unterstützt von der Ordnungsbehörde der Gemeinde Groß-Zimmern, in der Frankfurter Straße, dem direkten Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule und zur Schule im Angelgarten, für zwei Stunden, eine extra hierfür entwickelte Messkamera auf. Die gut sichtbare Messstation passierten etwa 300 Fahrzeuge. Lediglich drei davon hielten sich nicht an die dort vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h und wurden von den Polizeibeamten angehalten und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Tage zuvor schon erfasste ein dort aufgebautes Verkehrszählgerät an einem Tag 1.300 Fahrzeuge. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 36,4 km/h, was noch innerhalb der gesetzlichen Toleranz ist. Einige wenige überschritten allerdings diese Grenze, was dann doch gelegentlich zu grenzwürdigen Situationen führen kann.
Kontrolle der Roller in der Friedensschule
Tretroller in den unterschiedlichsten Variationen zieren den hierfür vorgesehenen Abstellbereich in der Groß-Zimmerner Friedensschule. Manche besitzen eine Klingel, einige sind sogar beleuchtet. Dringend vorgeschrieben ist dies nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nicht. „Ein Tretroller ist eigentlich ein Spielzeug und wird der StVO als „besonderes Fortbewegungsmittel“ bezeichnet“, erzählte Polizeihauptkommissar Thorsten Mlotek kürzlich zahlreichen Schüler*innen der Friedensschule bei einem Präventionstermin vor Ort. Das bedeutet, dass der Roller demnach nur auf Gehwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden darf. Weiterhin wurden den Kindern ein Informationsblatt für ihre Eltern mitgegeben.
Dieses hatten der Groß-Zimmerner Ordnungspolizeibeamte Thomas Frank und sein Kollege Steffen Reinheimer vorbereitet. Darin gibt es zahlreiche Informationen zur sicheren Nutzung der Tretroller und Hinweise, damit der Nachwuchs immer sicher unterwegs ist und weiß worauf unbedingt zu achten ist, wie etwa festes Schuhwerk oder eine gute Sichtbarkeit in Form von reflektierender Kleidung. Noch besser eignen sich batteriebetriebene LED-Leuchten - oder beides. Obwohl es keine Helmpflicht gibt, wird das Tragen eines Helmes empfohlen, sowie das Anbringen einer Fahrradklingel.