Brut- und Setzzeit
Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
In der Satzung der Gemeinde Groß-Zimmern über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit ist klar geregelt, dass Hunde in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni jeden Jahres einer sogenannten Anleinpflicht unterliegen.
Achtung: Diese Verordnung gilt für das gesamte Gemarkungsgebiet!
Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro geahndet werden.