Wasserknappheit an Gewässern im Landkreis
Die Situation an den Gewässern im Landkreis hat sich zusehends verschlechtert. Der Erbsenbach, Riedsbach, Hirschbach, Dilsbach, Ruthsenbach, Apfelbach, Mühlbach, Hegbach und die Semme führen kein Wasser mehr und weisen bereits teilweise deutliche tiefe Trockenrisse auf. Die Situation an den Landespegeln im Bereich der Gersprenz und Modau ist ebenfalls eindeutig. Zudem weißt der Pegel Harreshausen eine sehr hohe Wassertemperatur auf.
Aufgrund der angekündigten Witterungsverhältnisse in den kommenden Wochen ist von einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Situation auszugehen. In der Thematik wurde mehrfach Rücksprache mit den Unterhaltungsverbänden gehalten, welche die aktuellen Entwicklungen der Wasserstände ebenfalls sehr aufmerksam verfolgen und den Erlass einer Allgemeinverfügung zum Schutz der Fließgewässer ausdrücklich befürworten. Schon mehrere Landkreise/Städte haben eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.
Auf Grund der aktuellen Rückmeldungen, den zur Verfügung stehenden Informationen durch die Landespegel und die Wettervorhersage für die nächste Zeit, hat sich der Landkreis dazu entschieden eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Entscheidung erfolgt nach sorgfältiger Abwägung der Erkenntnisse aus Ortsterminen, sowie der regelmäßigen Kontrolle der Daten der Landespegel an Gersprenz und Modau. Die Maßnahme ist alternativlos, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.
Mittels der Allgemeinverfügung wird der Gemeingebrauch (§ 19 HWG) und der Eigentümer- und Anliegergebrauch §§ 26 WHG i.V.m. § 21 HWG beschränkt oder ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Gewässernutzungen, denen eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung und alte Rechte zugrunde liegen, sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.
Bei der Kontrolle der Einhaltung der Allgemeinverfügung bitten wir um Unterstützung, um evtl. Verstöße ordnungsgemäß bearbeiten zu können. Dazu wären entsprechende Mitteilungen mit Angaben zu Ort, Zeit, Vorgehensweise und evtl. Fotos sehr hilfreich für uns.