Rathaus
Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Hundehalter aufgepasst! Bei den täglichen Gassirunden zwischen 1. März und 30. Juni müssen wie jedes Jahr die Hunde an die Leine – zum Schutz der Jungtiere in Wald und Feld. Für das gesamte Gemarkungsgebiet der Gemeinde Groß-Zimmern gilt diese Verordnung, die in der Satzung der Gemeinde Groß-Zimmern geregelt ist. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird.