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Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes „Golfplatz Groß-Zimmern“ 


Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.05.2024 gefasst hat, bekannt gemacht.

„Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Golfplatz Groß-Zimmern, 1. Änderung“ für das Gebiet westlich der Driving-Range des Golfplatzes Groß-Zimmern.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

2. Änderung des Bebauungsplanes „Golfplatz Groß-Zimmern“


Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Gemeindevorstand ermächtigt, der Gemeindevertretung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Beabsichtigte Planung:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines weiteren Vereinsheimgebäudes als sogenanntes Halfway-House geschaffen werden, um eine Einkehrmöglichkeit für Spieler und Besucher des Golfplatzes mit gastronomischer Nutzung zu schaffen.

Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu den vorliegenden Planvorstellungen zu geben.“

Groß-Zimmern, den 03.06.2024
Mark Pullmann, Bürgermeister