Ordnungsamt
Hundesteuermarke am Hund
Wie auch in vielen deutschen Städten und Gemeinden ist in Groß-Zimmern die Hundesteuer eine gängige Abgabe, die Hundebesitzer regelmäßig entrichten müssen. Doch wie steht es eigentlich um die Pflicht, die Hundesteuermarke mit sich zu führen?
Gemäß der Hundesteuersatzung in Groß-Zimmern ist es erforderlich, dass Hunde die Hundesteuermarke in der Öffentlichkeit tragen. Hundebesitzer sollten daher darauf achten, dass die Hundesteuermarke bei Spaziergängen beispielsweise am Hundehalsband befestigt ist.