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Die Gemeinde informiert

Afrikanische Schweinepest: Häufig gestellte Fragen (FAQ) online abrufbar  https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest-asp/


Die Gemeinde Groß-Zimmern befindet sich in der Sperrzone II (Stand: 4. August 2024).

Bitte folgende Hinweise beachten:

  • Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@ladadi.de), der Polizei (Telefon 06154 63300) oder direkt auf der Seite vom Landkreis Darmstadt-Dieburg (www.ladadi.de).
  • In der Sperrzone gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
  • Im Waldgebiet der Sperrzone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg informiert

Nachdem Mitte Juni 2024 der erste positive Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen wurde, musste der Landkreis Darmstadt-Dieburg einige Maßnahmen sowie Sperrzonen erlassen. Die Maßnahmen und die Gebiete der Sperrzonen sind in entsprechenden Allgemeinverfügungen, die online unter https://www.ladadi.de/asp einzusehen sind, festgelegt.

Nun hat der Landkreis ein Servicetelefon für Bürger sowie die Landwirtschaft und die Jäger geschaltet. Unter Telefon 06151 881-1800 werden Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest beantwortet. Das Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Zudem gibt es ein FAQ, das kontinuierlich erweitert wird. Zu finden sind die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten auf https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest-asp/.

Mittlerweile gibt es auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg vier auf die ASP positiv getestete Wildschweine. Drei davon sind in der Gemarkung Pfungstadt (31. Juli) gefunden worden, eins in der Gemarkung Ober-Ramstadt (2. August). Die geographische Lage des Fundes in Ober-Ramstadt hatte zur Folge, dass die Sperrzone II (Infizierte Zone) auf nahezu alle Landkreiskommunen (außer Schaafheim) ausgeweitet werden musste. Seit vergangenen Freitag (8. August) gibt es zudem eine erweiterte Sperrzone III (vorher Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine), die Maßnahmen für die schweinehaltenden Betriebe beinhaltet.

Am Mittwoch (14. August) geht ein weiterer Kadaversammelplatz in Dieburg in Betrieb. Kadaversammelplätze gibt es bereits in Bickenbach, Griesheim und Roßdorf. Infizierte Wildschweine dürfen die Sperrzone nicht verlassen. Daher müssen Kadaversammelplätze vorgehalten werden.