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Neues aus dem Rathaus

Mitteilungen an die Gemeindevertretung


Geplante Baumaßnahmen

  • Aktueller Stand zur Ausschreibung sozialer/geförderter Wohnungsbau

Mit Schreiben vom Juli 2024 wurden dem HSGB die vorläufigen Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 07.05.2024 weitergeleitet. Es folgte eine Beantwortung zur Zusammenarbeit mit Generalübernehmern:

„…soweit Ihre Gemeinde das Grundstück einen für die Dauer der Mietpreisbindung in Form eines Erbbaurechts an den Generalunternehmer bzw. Investor zur Verfügung stellt, ist nach hiesiger Ansicht das Vergaberecht nicht einschlägig, da der Verkauf und die Vermietung / Verpachtung grundsätzlich nicht vergaberechtlich relevant ist.

Zur rechtlichen Absicherung sollte jedoch in den Vertrag mit dem Unternehmer aufgenommen werden, dass dieser lediglich die Absicht hat nach der bereits vorliegenden Baugenehmigung und den Berechnungen zu bauen. Von einer ausdrücklichen Verpflichtung hierzu sollte abgesehen werden, da sonst ggf. der Ausnahmetatbestand des § 103 Abs. 3 GWB greifen könnte und somit doch das Vergaberecht einschlägig wäre.“

Die Frage: Liegt anhand der vorliegenden Ausarbeitungen/Kostenschätzungen ein wirtschaftlicher Vorteil vor, der die Vergabe an einen Generalunternehmer rechtfertigen? war unbeantwortet und wurde nach telefonischer Rücksprache mit dem Sachbearbeiter erneut angefragt. Die Beantwortung lag am 26.09.2024 im Posteingang des Bauamtes und seit dem 27.09.2024 dem zuständigen Mitarbeiter zur Bearbeitung vor. Zusammengefasst nimmt der HSGB zur Frage des Wirtschaftlichen Vorteils folgendermaßen Stellung: …“…Mit Schreiben vom 03.01.2024 haben wir bereits dargestellt, dass die Vergabe von Bauleistungen an einen Generalunternehmer eine Ausnahme im Vergaberecht darstellt. […] Auch lässt sich aus den weiteren Anlagen [die vorliegenden Angebote der interessierten Generalunternehmer wurden dem HSGB als Anlagen mitversandt] nicht entnehmen, dass die Vergabe an einen Generalunternehmer wesentlich kostengünstiger für die Gemeinde ist, was auch im Regelfall bei der Beauftragung eines Generalunternehmers nicht der Fall ist. Aus den uns vorliegenden Unterlagen lassen sich daher keine Gründe entnehmen, die eine Vergabe an einen Generalunternehmer rechtfertigen. Da eine solche Vergabe immer die absolute Ausnahme darstellt, wird davon abgeraten.“

  • Informationen von Hessen Mobil zu den aktuellen Baustellen

Hauptstraße:

Die Bauarbeiten im letzten Abschnitt auf der Hauptstraße schreiten weiter voran. Während nach und nach die Bordsteinführungen und das Verlegen der Entwässerungsrinne erledigt wurden, werden an anderen Stellen bereits die Gehwegoberflächen hergestellt und Nachbesserungsarbeiten getätigt. Zur Zeit werden die restlichen Asphaltarbeiten ausgeführt. Der Bauabschnitt zwischen Angelstraße und der Waldstraße kann allerdings noch nicht für den Verkehr freigegeben, da die Nebenflächen noch nicht ganz fertiggestellt sind. Dennoch strebt Hessen Mobil an, den letzten Abschnitt so schnell wie möglich freizugeben. 

Brückensanierungen:

Herr Eckert von Hessen Mobil informierte mich am 17. September per eMail über den aktuellen Stand der Brückensanierungen über die B26. In der Waldstraße befinden sich die Arbeiten im Zeitplan und sollen bis Mitte Dezember 2024 abgeschlossen werden. Bis Ende November wird am Waldeck die Lichtsignalanlage gestellt. Die Brücke zwischen Groß-Zimmern und Dieburg wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 saniert. Mit der Bauvorbereitung wird voraussichtlich Ende diesen Jahres begonnen. Aktuell wird der Umfang der Maßnahme bestimmt, unter anderem mit der Klärung, ob die Führung des Rad- und Fußweges verbessert werden kann. 

Querungshilfe:

Änderungen gem. der letzten Besprechung wurden vom Planungsbüro eingearbeitet und sind nun final mit Hessen Mobil abzustimmen. Bzgl. B-Plan liegt der Aufstellungsbeschluss vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB muss durch die Änderung wiederholt werden. Zur Verlängerung der Förderung hat H. Acker bei Hessen Mobil angefragt, bislang aber noch keine Antwort erhalten.

  • Modernisierung der Kläranlage

Im Zuge der Erweiterung der Kläranlage wurden 2016 im Rahmen der Förderung perspektivisch zwei Rührwerke für die beiden besehenden Schlammspeicher angeschafft. Die Rührfähigkeit in den beiden Schlammspeicher ist seit Anbeginn nicht ausreichend, um die Masse homogen zu halten. Mittlerweile wurden die erforderlichen Galgen und die Rührwerke eingebaut. Um die Rührwerke in Betrieb nehmen zu können, müssen nun Versorgungs- und Steuerungsleitungen verlegt und angeschlossen werden. In diesem Zug werden Füllstandsmessungen und Not-Aus-Schalter vorgesehen, um die Steuerung zu optimieren. Für diese Maßnahmen beauftragte der Gemeindevorstand die Firma Freudenberg in Verbindung mit dem Büro Ihrig im Gesamtwert von 39.349,92 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 11538101zur Verfügung.

  • Grundhafte Erneuerung der Frankfurter Straße

Die Bauarbeiten für die grundhafte Sanierung der Frankfurter Straße (Kanal- & Straßenbau) wurden per öffentlicher Ausschreibung auf der Hessischen Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht. Das beauftragte Büro Hampel prüfte im Anschluss alle Angebote rechnerisch und hinsichtlich der Eignung und der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Gemeindevorstand stimmte der Vergabe der Bauleistungen an die Firma Kropp Bau zum Angebotspreis über 2.646.929,35 Euro zu. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 11538101 (Investitionsnummer I115381010) und 12541101 (Investitionsnr. I125411011) zur Verfügung. Die Arbeiten beginnen in den nächsten Wochen.

Da in Summe nur 450.000 € aus dem Jahr 2022 stammen sind die für 2023 vorgesehenen Mittel im HHPL 2025 neu zu veranschlagen.

  • Anbau Feuerwehrhaus Groß-Zimmern

Der Anbau des Feuerwehrhauses schreitet voran. Die geplante Endabnahme im September 2024 konnte nicht eingehalten werden. Einen neunen Termin gibt es noch nicht.

Für den Anbau wurde folgendes wurde durch den Gemeindevorstand beauftragt:

  • Möblierung des Schulungsraums an die Firma Karl Mahla in Höhe von 67.769,31 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 02126101 zur Verfügung.
  • Funktechnik an die Firma Abel & Käufli in Höhe von 11.937,26 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 02126101 zur Verfügung.
  • Medientechnik an die Firma C. Danz Licht & Ton in Höhe von 28.300,00 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 02126101 zur Verfügung.
  • Anbau Kita Hörnertweg

Auch der Anbau der Kita Hörnertweg geht gut voran. Der neue Gruppenraum soll im Frühjahr 2025 zur Verfügung stehen. In den vergangenen Wochen wurde durch den Gemeindevorstand folgendes beauftragt:

  • Estricharbeiten an die Firma L. & Friedrich Estrichbau GmbH in Höhe von 4.232,83 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 06361104 zur Verfügung
  • Trennwände an die Firma Cato GmbH & Co. KG in Höhe von 3.868,79 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 06361104 zur Verfügung.
  • Fensterarbeiten an die Firma Gröschel Fenster in Höhe von 25.732,56 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 06361104 zur Verfügung.
  • Ausstattung Kita Nordring

In der Kita Nordring musste die Küche erneuert werden. Die alte Küche war mittlerweile sehr schadhaft und es gab Beanstandungen des Gesundheitsamtes. Folgendes wurde durch den Gemeindevorstand beauftragt:

Neubau Küche an die Firma Möbel Windhaus GmbH in Höhe von 13.350,00 Euro. Die Finanzmittel stehen unter der Haushaltsstelle 06361101 der Kita Nordring zur Verfügung

  • Anbau Jugendzentrum

Nachdem die Rohbauarbeiten des Anbaus Jugendzentrum abgeschlossen wurden, folgten nun folgende Vergaben durch den Gemeindevorstand:

  • Putz- und Malerarbeiten an die Firma Kraft GmbH in Höhe von 31.166,96 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 06362101 zur Verfügung.
  • Ertüchtigung vorhandenes Dach für PV-Anlage an die Firma Reger GmbH & Co. KG in Höhe von 16.543,11 Euro. Die Mittel stehen unter der Kostenstelle 06362101 zur Verfügung.
  • Umbau Nebenraum der Mehrzweckhalle

Im Rahmen der geplanten Umnutzung des Nebenraumes in der Mehrzweckhalle mussten Arbeiten an der Heizung vorgenommen werden. Der Gemeindevorstand beauftragte für die Arbeiten:

  • Austausch Heizkörper an die Firma Entega Gebäudetechnik in Höhe von 7.828,08 Euro.
  • Auftrag für die Innenfensterbänke wurde an die Firma Stefan Coy Schreinerei zu einem Preis in Höhe von 981,75 Euro brutto vergeben.
  • Firma Steinbeck Baudekoration erhielt den Auftrag für die Trockenbau-, Innen- und Außenputz-, Fußboden- und Malerarbeiten. Auftragssumme liegt bei brutto 23.681,98 Euro.

Zudem wurden folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Fenster- und Türarbeiten durch die Firma Alutechnik GmbH aus Aschaffenburg. Auftragssumme brutto liegt bei 22.270,85 Euro
  • Rohbauarbeiten durch Masovic Bau GmbH aus Eppertshausen mit einer Auftragssumme in Höhe von 5.945,24 Euro brutto

Aktuell werden Angebote für folgende Arbeiten angefragt bzw. ausgewertet: Elektroinstallationsarbeiten, Betonbohr- und sägearbeiten, Brandschutzverglasungs- und Pflasterarbeiten.

Die Finanzmittel stehen unter der Haushaltsstelle 08424101.6161000 zur Verfügung.

Weitere Maßnahmen

  • Haushaltsvollzug 2024

Es ist vorgesehen, dass unterjährig zwei Berichte über den Haushaltsvollzug vorgelegt werden sollen. Als Termine wurden hier die Stichtage 30.04. und 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres genannt.

Zum Stichtag 30.04. wurde kein Bericht über den Haushaltsvollzug vorgelegt, da zu diesem Termin die Finanzverwaltung noch an der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 arbeitete, der für die Genehmigung des Haushalts 2024 Voraussetzung war.

Der Haushalt 2024 unterlag zu diesem Zeitpunkt, bis zur Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung im September, den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nach § 99 Hessische Gemeindeordnung. Ein Eingreifen der Gemeindevertretung in den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres war daher weder nötig noch möglich. Um die Haushaltsgenehmigung zu erreichen wurde alle Konzentration auf die Erstellung des Jahresabschlusses gerichtet und auf die Erstellung eines nichtssagenden Berichtes über den Haushaltsvollzug zum 30.04.2024 verzichtet.

Die Erstellung des vorgesehenen Berichtes zum 30.09. des Haushaltsjahres kann erst nach dem Stichtag erfolgen. Dieser Bericht über den Haushaltsvollzug 2024 wird nach Ablauf des Stichtages zeitnah erstellt und den Gremien der Gemeinde Groß-Zimmern vorgelegt werden.

  • Jahresabschluss 2023

Der Jahresabschluss des Vorjahres soll innerhalb von 4 Monaten vom Gemeindevorstand aufgestellt werden. (§ 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung)

Da die einzelnen Jahresabschlüsse aufeinander aufbauen war es zunächst notwendig den Jahresabschluss 2022 zu erstellen. Die Arbeiten hierfür dauerten bis in den Juli an, so dass vorher nicht mit den Vorbereitungsarbeiten für den Jahresabschluss 2023 begonnen werden konnte. Nachdem der Jahresabschluss 2022 mit Datum vom 08.07.2024 vom Gemeindevorstand aufgestellt wurde begannen im Anschluss daran die Vorbereitungsarbeiten für den Jahresabschluss 2023. In Absprache mit unserer Beraterfirma KalusControl erwarten wir nach aktuellem Zeitplan die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2023 bis Ende Januar 2025.

  • Fördermittel

Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

Das Landesprogramm „Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter“ wurde gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.12.2023 beantragt. Die Förderbescheide liegen nun vor. Folgende Förderbeträge wurden zunächst als Zuschuss bewilligt:

  • Kita Blumenstraße 4.650 Euro
  • Kita Hörnertweg 6.250 Euro
  • Kita Nordring 7.650 Euro
  • Kita Semder Pfad 6.600 Euro
  • Kita Wald 1.250 Euro
  • Kita Wichernweg 12.400 Euro.
  • Kommunale Wärmeplanung

In der vorletzten Woche hat die Gemeinde Groß-Zimmern von Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) – Projektträger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Zuwendungsbescheid bezüglich der Kommunalen Wärmeplanung mit Datum 12.09.2024 erhalten.

Der Antrag wurde am 16.11.2023 gestellt. Die Förderung beträgt 97.875 Euro und ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung. Die Gemeinde Groß-Zimmern ist damit eine der wenigen Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die diese Förderung in Anspruch nehmen darf.

  • Zwischenbericht zum Antrag der Fraktion der ZiLi, Gemeindepfleger

Gemäß dem Antrag der Fraktion der ZiLi wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.07.2024 folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nachfolgende Informationen einzuholen:

  • Besteht Interesse in den Nachbarkommunen für eine mögliche Kooperation
  • Welcher wöchentliche Stundenumfang wäre für Groß-Zimmern erforderlich
  • Tarifliche Eingruppierung und daraus resultierende Personal- und Sachkosten

Von dem Gemeindevorstand (der Verwaltung) wurden aufgrund der vorgenannten Beschlussfassung die Kommunen Roßdorf, Reinheim und Dieburg für eine mögliche Kooperation angefragt.

Die Stadt Reinheim hat bereits mitgeteilt, dass ihrerseits kein Interesse für eine mögliche Kooperation für einen gemeinsamen Gemeindepfleger besteht.

Die Stadt Dieburg hat einen gemeinsamen Gesprächstermin vorgeschlagen. Dieser Termin findet am Donnerstag, 10.10.2024 in Dieburg statt. Entstandene Rückfragen der Stadt Dieburg wurden zwischenzeitlich vorab beantwortet.

Die Gemeinde Roßdorf hat am Mittwoch, den 25.09.2024 mitgeteilt, dass dort aktuell kein Gemeindepfleger im Einsatz ist. Sie beabsichtigt jedoch, mit dem „BHZ Roßdorf Soziale Dienste gGmbH“ in Kooperation Gemeindepfleger zu beschäftigen. Es ist vorgesehen 1,25 Stellen im Stellenplan der Gemeinde Roßdorf zu schaffen. Ein entsprechender Förderantrag über den Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde bereits eingereicht. Sofern eine Förderung gewährt wird, sollen die Stellen bereitgestellt werden. Aufgrund der räumlichen Nähe besteht grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation mit der Gemeinde Groß-Zimmern.

Bezüglich der Frage zum Stundenumfang in Groß-Zimmern vertritt die Verwaltung weiterhin die Auffassung, dass durch die bereits seit Jahren bestehende Kooperation der Gemeinde Groß-Zimmern mit den Kommunen Dieburg und Münster und der Ökumenischen Sozialstation sowie die diesbezügliche finanzielle Unterstützung die Aufgaben eines Gemeindepflegers abgedeckt werden und kein weiterer Gemeindepfleger erforderlich ist.

Gemäß den Zuwendungsvoraussetzungen des Landes Hessen und der geforderten Qualifikation beträgt das monatliche Tabellenentgelt für einen Gemeindepfleger oder eine Gemeindepflegerin in Vollzeit mindestens 3.864,55 € (brutto) zzgl. Lohnnebenkosten (Entgeltgruppe S8b, Stufe 3) TVöD, SuE. Bei höheren Qualifikationen des/der Stelleninhaber/in kann das Tabellenentgelt auch höher ausfallen.

Sobald die endgültigen schriftlichen Auskünfte der angefragten Nachbarkommunen vorliegen, wird der Antrag der Fraktion der ZiLi wieder auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung aufgenommen und vorher im Sozial-, Sport- und Kulturausschuss beraten.

  • Antrag der Fraktion der CDU, „Klimamanager für Groß-Zimmern“

Bezüglich des Antrages der Fraktion der CDU „Klimamanager für Groß-Zimmern“ (siehe TOP 10 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.12.2023) ist mitzuteilen, dass die ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass der Antrag der Gemeinde Groß-Zimmern für den Förderbereich „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements / Erstvorhaben“ als nicht zuwendungsfähig anerkannt werden kann. Dies begründet sich dadurch, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits über ein integriertes Klimaschutzkonzept mit seinen Kommunen unter Beteiligung der Gemeinde Groß-Zimmern verfügt. Der Geschäftsbereich kommunaler Klimaschutz der ZUG hat dies vorab per Mail mitgeteilt. Der ablehnende Bescheid der ZUG in schriftlicher Form liegt bisher noch nicht vor.

Trotzdem wird im Entwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2025 eine Stelle für einen Klimamanager vorgesehen. Diese Stelle wird mit einem „kw Vermerk“ versehen, weil dies für eventuell künftige Fördermaßnahmen zwingend erforderlich ist.

  • KOMPASS (KOMmunal-ProgrAmmSicherheitsSiegel)

Am 20. November 2024 findet die KOMPASS Sicherheitskonferenz um 18.00 Uhr hier im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Über rege Teilnahme Ihrerseits würden wir uns sehr freuen. Hierbei werden wir gemeinsam mit der Direktionsleitung und der Dienststellenleitung der Polizei die Ergebnisse der Bürgerbefragung und die, seitens der Gemeinde ergriffenen, Maßnahmen präsentieren. Entsprechende schriftliche Einladungen erhalten Sie hierzu zeitnah, eine entsprechende Werbekampagne startet ebenso in den nächsten Tagen.

  • Ekom 21 e-Akte-Basis mit Modul Infoma Steuern

Die Steuerverwaltung sowie die Gemeindekasse nutzen bereits Funktionen des von der ekom21 angebotenen Moduls eAkte zur Hinterlegung von Dokumenten. Für die Verarbeitung digitaler Steuerbescheide werden weitere Programmteile des Moduls der eAkte benötigt, um die revisionssichere Ablage der Dokumente zu gewährleisten. Der Gemeindevorstand beauftragte die ekom21 mit der Einrichtung der eAkte mit dem Modul Infoma Steuern. Die einmaligen Kosten für Anschaffung und Einrichtung betragen 8.420,40 Euro sowie jährlich laufende Betriebskosten in Höhe von 8.868,00 Euro. (Kostenstelle 01111501)

  • Bürgerbefragung Otzbergring

Wie in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen fand durch die Straßenverkehrsbehörde eine Anwohnerbefragung in den Bereichen rund um den Otzbergring statt. Hierbei wurde eine Rücklaufquote von 97% verzeichnet.

Bei der Auswertung hat sich herauskristallisiert, dass sich die Anwohner wünschen, dass auch im Bereich des Otzbergringes Parkflächen markiert werden und das Gebiet gesamt betrachtet werden soll.

Entsprechende Angebote von Ingenieurbüros für die Beplanung der Flächen werden derzeit eingeholt, sodass eine Umsetzung aller Voraussicht nach im kommenden Frühjahr erfolgen kann.