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Neues aus dem Rathaus

Mitteilungen an die Gemeindevertretung


Neue Nutzen-Kosten-Untersuchung der Heag Mobilo GmbH für eine mögliche Straßenbahn von Darmstadt nach Groß-Zimmern
Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschuss haben mich gebeten, über den Besuch von Herrn Johannes Gregor und Herrn Arne Rath im Ausschuss der vergangenen Woche zu berichten. Heag mobilo wurde beauftragt, eine neue Nutzen-Kosten-Untersuchung, kurz: NKU, zu erstellen. NKUs gab es in den vergangenen Jahren bereits. Im Jahr 2014 kam heraus, dass bei allen drei damals untersuchten Streckenvarianten nach Groß-Zimmern der Nutzen die Kosten nicht übertraf, der sogenannte Nutzen-Kosten-Faktor also jeweils negativ war und sie deshalb nicht förderfähig waren. Seit Juli 2022 können in diese Betrachtungen nun aber auch Umweltaspekte mit einfließen, was vorher nicht der Fall war. Angesichts der finanziellen Lage des Landkreises Darmstadt-Dieburg stehen auch bei einer positiven Entwicklung der Nutzen-Kosten-Untersuchung dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in den nächsten Jahren keine finanziellen Mittel für den dauerhaften Betrieb weiterer Straßenbahnlinien zur Verfügung. Die jährlichen Betriebskosten liegen bei einigen Millionen Euro, der Bau (Stand der Dinge heute) etwa 280 bis 300 Millionen Euro, 85 bis 100 Prozent davon könnten gefördert werden. Sollte es dem Kreis in Zukunft finanziell besser gehen und die betroffenen Kommunen würden sich die Straßenbahn weiter wünschen, würde dies wie üblich die HEAG Mobilo GmbH, an welcher der Landkreis ebenfalls beteiligt ist, übernehmen. Mitglieder des Bau- und Planungsausschuss und ich haben den Herren Gregor und Rath nahegelegt, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Es wäre wichtig ein Stimmungsbild unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Dieses Stimmungsbild wäre auch wichtig, um eine richtige Entscheidung zur möglichen Verlängerung der Bereitstellung der noch bestehenden Bahntrasse zu treffen.

Hallenbad - SWIM-Förderprogramm
Mit Bescheid vom 04.06.2021 wurden auf Antrag der Verwaltung Landeszuwendungen aus dem Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) bewilligt.

Der Antrag beinhaltete die „Schaffung von behindertengerechten Sanitäranlagen sowie Personalräumen im Hallenbad in Groß-Zimmern“. Die Höhe der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bewilligten Landeszuwendung beträgt 45.000 Euro. Die behindertengerechten Sanitäranlagen wurden in den Sommerferien 2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Für diese Arbeiten haben wir unseren Behindertenbeauftragten der Gemeinde Groß-Zimmern eingebunden. Nach Beschluss des neuen SWIMplus-Förderprogramm hat das Bauamt die Möglichkeit einer erhöhten/zusätzlichen Fördermöglichkeit geprüft. Trotz folgender Passage in den Förderrichtlinien SWIMplus „Maßnahmen, die im Rahmen der Vorgängerrichtlinie zum Schwimmbad- Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) bei der Bewilligungsbehörde angemeldet wurden und deren Antragsprüfung nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden konnten, können mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie „SWIMplus“ gefördert werden.“ wurde das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege angefragt, ob das „neue“ Programm für uns in Frage kommt. Die Antwort vom 30.09.2024 lautete wie folgt: „…Das SWIMplus Förderprogramm stellt eine Verlängerung mit einigen Neuerungen gegenüber der alten Förderrichtlinie SWIM dar.“ Damit die zugesagten Mittel nicht verfallen, wurde bereits am 01.07.2024 ein Antrag auf Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2025 beantragt. Die Mittelübertragung wurde bewilligt.

Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Die Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen bemisst sich nach § 32 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Das Förderverfahren ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz geregelt. Die abschließenden Förderbescheide liegen nunmehr vor. Folgende Gesamtförderbeträge für das Kalenderjahr 2024 wurden beschieden:

  • KiTa Blumenstraße: 125.320,00 Euro
  • KiTa Hörnertweg: 184.240,00 Euro
  • KiTa Nordring: 143.540,00 Euro
  • KiTa Semder Pfad: 199.380,00 Euro
  • KiTa Wald: 53.550,00 Euro
  • KiTa Wichernweg: 245.650,00 Euro

Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter", Beantragung von Fördermitteln für das Haushaltsjahr 2025
Das Landesprogramm „Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter“ bietet eine Möglichkeit zur Förderung der Sprachkompetenz von Kindern im Kindergartenalter und der Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Die Förderhöhe beläuft sich auf 200,00 Euro pauschal je gefördertem Kind, maximal 150,00 Euro für Fortbildungskosten je Erzieher und maximal 300,00 € für Materialkosten. Der Förderbetrag wird als Zuschussbetrag vorab gewährt. Verwendungsnachweise sind beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Sollte der mögliche Zuschuss nicht voll ausgeschöpft sein, so wird eine Rückzahlung fällig. Der erforderliche Sachbericht und die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.03. des Folgejahres beim Regierungspräsidium Darmstadt zwecks Prüfung einzureichen.

Ziel des Landesprogrammes ist es, dass alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf in angemessener Weise unterstützt werden. Die Sprachförderung findet zwischenzeitlich alltagsintegriert in den jeweiligen Betreuungsgruppen statt. Ab dem Jahr 2023 wird ein Stundenkontingent von 2 Personalstunden je teilnehmender Betreuungsgruppe für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt.

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Teilnahme am Landesprogramm „Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter“ für die kommunalen Einrichtungen fortzusetzen und die Anträge auf Fördermittel aus diesem Landesprogramm für das Haushaltsjahr 2025 wieder gestellt werden, sobald der Haushalt für das Jahr 2025 durch die Gemeindevertretung genehmigt ist.

Spielapparatesteuer
Die aktuelle Satzung der Gemeinde Groß-Zimmern über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Spielapparatesteuersatzung) wurde im Auftrag des Gemeindevorstandes durch die Verwaltung einer Überprüfung unterzogen. Diese ergab, dass die Spielapparatesteuersatzung in ihrer aktuellen Form allen gesetzlichen Gegebenheiten entspricht und eine Neufassung nicht notwendig ist.

Die Höhe des Steuersatzes entspricht dem durchschnittlichen Steuersatz der umliegenden Kommunen. Im Jahr 2022 betrug der Ertrag 510.419,12 Euro, im Jahr 2023: 535.329,30 Euro.

Ankauf einer Teilfläche hinter dem Friedhof Klein-Zimmern Gem. Klein Zimmern Fl.1 Flst.245
Südlich des Friedhofs Klein-Zimmern liegt eine ökologisch sehr wertvolle, verbuschte Wiesenfläche mit 5.245 m² „Auf dem Wingertsberg“. Die aktuellen Eigentümer bieten der Gemeinde eine Teilfläche von ca. 2.620 m² zum Preis von 3,00 Euro/m² = ca. 7.860,00 Euro an. Zu diesem Zweck soll die Fläche geteilt werden. Teilungskosten trägt zur Hälfte die Gemeinde Groß-Zimmern. Ob der Ankauf über Fördergelder abgewickelt werden kann, wird bereits geprüft.

Sanierungsarbeiten Frankfurter Straße
Die einseitige Sperrung mit Ampelregelung in der Waldstraße, Höhe Frankfurter Straße, wird bis kurz vor Weihnachten (20.12.2024) andauern. Grund ist der verzögerte Bauablauf wegen der Problematik des Umleitens des Schmutzwassers. Es mussten wegen der ungewöhnlich hohen Menge an Abwasser größere Pumpen vorgehalten werden. Einige Zeit lang konnte daher nicht gebaut werden. Inzwischen wurde das Problem gelöst.

Weitere Pflasterung eines Teils der Bauhoffläche
Ende 2022 wurde ein Teil der Lagerfläche des Bauhofs in der Justus-Liebig-Straße gepflastert. Nun soll ein weiterer Teil der restlichen Fläche mit Doppel-T-Verbundpflaster befestigt werden. Der Gemeindevorstand stimmte der Vergabe der Pflasterarbeiten an die Fa. Aumann aus Babenhausen zu einem Gesamtpreis von 64.597,71 Euro zu.

Vertragsänderung Duales System (Gelbe Säcke)
Der Landkreis hat für die Abfuhr der Gelben Säcke ab 01.01.2025 an die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH beauftragt. Der Wechsel des Entsorgers erfordert den Austausch der Behälter. Die Ausgabestellen und die Menge der Gelben Säcke sollen gleich bleiben. Ausgenommen von der Erfassung von Leichtverpackungen in Gelben Säcken sind Großanfallstellen wie bspw. Großwohnanlagen, Schulen, Gewerbebetriebe etc.

Markstraße – Tempo 30 im Bereich des Fußgängerüberweges
Bereits in der vergangenen Gemeindevertretersitzung konnte ich berichten, dass die Straßenverkehrs-Ordnung StVO ist zum 10. Oktober 2024 novelliert worden. Gemäß §45 Abs. 9 Ordnungsziffer 6 sind Fußgängerüberwege als besonders schutzwürdige Einrichtungen neu definiert worden. Nach den Anpassungen am Ortsausgang der Darmstädter Straße wurde nun auch in der Markstraße neu beschildert. Leider fehlen trotz der Novellierung einige, wenige Meter bis zur Kreuzung Markstraße und Spessartstraße.

Bearbeitungsstand „Besser zur Schule“ Schulwegsicherheit
In allen Schulen in der Gemeinde ist mittlerweile die Arbeitsphase gestartet, das Beauftragte Büro Mobilitätslösung ist an der Ausarbeitung der Maßnahmenkataloge. Ergebnisse liegen voraussichtlich im kommenden Jahr für die Friedenschule vor, weitere Arbeitskreise werden noch in diesem Jahr unter anderem an der Geißbergschule durchgeführt.

Entfallene Fußgängerampel in der Bahnstraße
Die Bahnstraße ist nach Abschluss der Ortsdurchfahrtsanierung im mittleren Abschnitt keine Umleitungsstrecke mehr. Deshalb musste die Fußgängerampel im Einmündungsbereich Bahnstraße/Kettelerstraße zurückgebaut werden; ein Erhalt ist aufgrund der aktuellen Rechtslage innerhalb einer Tempo-30-Zone nicht zulässig. Die Ampel wurde während der Umleitungsdauer von vielen Schülern genutzt, um zu den Schulen (Friedensschule, Schule im Angelgarten, Albert-Schweitzer-Schule) zu gelangen. Nach dem Abbau der Ampel folgten Rückfragen von Schulen und Eltern. Um die Situation zu evaluieren, verschaffte ich mir gemeinsam mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Herr Acker, am 28. November, zwischen 7 und 8 Uhr, vor Ort ein Bild über die Verkehrslage. Wir sind bestrebt die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Derzeit wird in Kooperation mit der Friedenschule und der Polizei Südhessen geprüft, ob es möglich ist an der Querung Verkehrshelfer einzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich bei Ihnen für die Zusammenarbeit in diesem Jahr. Gerade während meines kurzen gesundheitlichen Vorfalls zu Beginn diesen Jahres habe ich viel Unterstützung und Verständnis von Ihnen erhalten. Dies hat mir viel Kraft gegeben. Vielen Dank! Ich wünsche mir für das kommende Jahr die positive Zusammenarbeit mit Ihnen fortzuführen, immer im Interesse unserer Heimat. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Feiertage. Genießen Sie die Weihnachtszeit und kommen Sie und gesund in das neue Jahr 2025!