Rathaus
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Der vorgezogene Wahltermin geht mit einem straffen Zeitplan einher, zu dem das Wahlamt nachfolgende wichtige Informationen an Sie weitergeben möchte.
Die Möglichkeit zur Briefwahl wird aufgrund des vorgezogenen Wahltermins stark verkürzt sein, weshalb das Wahlamt auch traditionellen Briefwählern empfiehlt, den Urnengang am Wahlsonntag in Erwägung zu ziehen.
Grundsätzlich können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online oder nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung auch postalisch beantragen.
Hier ein Beispiel, welcher Ablauf wahrscheinlich ist, sofern Sie per Briefwahl wählen möchten:
Über den Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage der Gemeinde besteht die Möglichkeit, im Zeitraum von Montag, den 13. Januar 2025, bis Dienstag, den 18. Februar 2025, 23:59 Uhr, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wahrscheinlich erhält das Wahlamt die Stimmzettel allerdings erst Anfang Februar, so dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch erst dann im Briefkasten finden. Damit verkürzt sich voraussichtlich die Phase der tatsächlich durchführbaren Briefwahl auf bis zu eineinhalb Wochen vor dem Wahltermin.
Das Wahlamt bittet Sie in diesem Zusammenhang dringend, die Postlaufzeiten von teils mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde Groß-Zimmern kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereitstehen werden. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes kann die Postlaufzeit bei mehreren Tagen liegen. Wenn Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben und statt eines postalischen Rückversands ganz sicher gehen wollen, werfen Sie den Wahlbrief gerne persönlich in den Briefkasten am Rathaus ein.
Wichtige Hinweise
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass es in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht. Das Wahlamt unterstützt Sie natürlich bestmöglich, kann verspätet eingehende Unterlagen aber nicht berücksichtigen.
Die Wahlberechtigten können persönlich am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025 zwischen 8 und 18 Uhr, im Wahllokal wählen.